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Termine und Honorar

Gerne biete ich Ihnen einen Termin für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir einen ersten Eindruck voneinander bekommen können.

Wenn Sie sich dann entscheiden, sich mit mir auf den Weg zu mehr Seelengesundheit zu machen, ist dies in der Regel  kurzfristig möglich.

Termine können Sie per E-Mail oder telefonisch mit mir vereinbaren. Sollten Sie mich telefonisch nicht persönlich erreichen, sprechen Sie mir bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer auf den Anrufbeantworter. Ich werde mich dann so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Dies ist eine Praxis für Selbstzahler und Privatversicherte. 

Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass Ihre Therapie nicht bei der Krankenkasse verzeichnet ist, so dass Sie keine negativen Auswirkungen zu fürchten haben, falls Sie eine private Zusatzversicherung oder private Krankenversicherung abschließen oder die Krankenkasse wechseln möchten. Auch für Beamte oder Wunsch auf Verbeamtung kann es günstig sein, wenn die Therapie nicht bei der Krankenkasse bekannt ist. Auch hinsichtlich der Therapiedauer und Therapiemethoden sind Sie als Selbstzahler wesentlich freier als bei einer von der Krankenkasse finanzierten Therapie. Übrigens können Sie die Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen. 

Für die Sitzungen berechne ich folgendes Honorar:

Einzelklienten: 80,00 €/ 50 min *

  • als Sitzungstermin in der Praxis

  • als Gesprächs-Spaziergang

  • als Online-Termin

  • als Telefontermin

 

Paare:  140,00 €/90 min. incl. MwSt.

Paarsitzungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab. Ansonsten wird ein pauschales Ausfallhonorar von 50,00 € fällig.

* Psychologische Beratungen und Coachings werden mangels Krankheit grundsätzlich nicht von den Krankenkassen bezahlt.

 

Für Therapiesitzungen bei psychischen Erkrankungen gilt:
Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, sind Sie privat bei mir und damit ‚Selbstzahler‘.​

Falls Sie eine private (Zusatz-)Versicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschossen haben, sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherung über die Möglichkeit und den Umfang einer Kostenerstattung. Für die Abrechnung mit der Zusatzversicherung ist eine Diagnose einer nach dem ICD-10 gelisteten Krankheiten als Indikation für eine abrechenbare Behandlung erforderlich.

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